RSA und ZTV-SA verlangen zum Auskreuzen retroreflektierende Materialien wie Folien, die rückstandsfrei entfernbar sein müssen … oder rote Latten …. – die Praktiker kennen dieses Problem zur Genüge.
Hinzu kommt, dass die Folienhersteller/Schilderfabriken ein Abkleben mit dem sog. Abdeckband untersagen bzw. für Beschädigungen keine Haftung übernehmen. Das gilt insbesondere für die Antitaufolie beklebte Schildertafeln (Wegweiser /Überkopfbeschilderungen).
Durch die Technischen Lieferbedingungen gibt der Gesetzgeber vor wie Absperrmaterialien und Stoffe beschaffen sein müssen. Dazu die Aussage der VwV-StVO zu den §39 – 43:
„Soweit die StVO und diese allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausgestaltung und Beschaffenheit … nur Rahmenvorschriften geben, soll im einzelnen nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik verfahren werden.“